Honorar
Zu berechnen ist jeweils die gewünschte Leistung.
Dies könnte sein:
Fachübersetzung, (beglaubigte) Urkunde, Korrektorat oder Redigieren eines Textes. Sobald ich Ihre Wünsche kenne,
werde ich Ihnen ein verbindliches Angebot zukommen lassen.
Der Aufwand für eine Leistung kann immer nur dann vorab eingeschätzt werden, wenn der Text bzw. die Leistungsbeschreibung vorliegt. Ich orientiere mich dabei i. d. R. an den üblichen Sätzen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG). Diese Preise sind jedoch nur eine Richtschnur. Je nach Schwierigkeit und Häufigkeit der Wiederholungen in einem Text werde ich vorab meinen Aufwand entsprechend nach unten oder oben anpassen. Ein kompliziertes Layout von nicht editierbaren Dokumenten (pdf, jpg usw.) und die Art der Weitergabe bzw. Veröffentlichung (Druck) sind ein weiteres Kriterium bei der Berechnung der Preise. Bei Neukunden, die ihre Übersetzung nicht persönlich bei mir abholen und gleichzeitig bezahlen können, bitte ich um Vorauszahlung.